Heute lautet die Antwort ganz eindeutig: Ja!
Seit 1991 regelt die EU-Verordnung Öko-Landbau präzise und detailliert, wann ein Produkt als "bio" oder "öko" bezeichnet werden darf. Die Öko-Betriebe werden dabei regelmäßig von Fachleuten kontrolliert und bei Vergehen hart bestraft. Einigen Bioverbänden wie zum Beispiel Naturland, Demeter oder Bioland gehen die Regeln der EU-Biosiegels nicht weit genung, deshalb legen diese für ihre Mitglieder noch strengere fest.
Diese Ziele gelten sowohl für das EU-Siegel als auch die Bioverbände
- Gesunde und nachhaltig erzeugte Lebensmittel
- Schutz unserer Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft
- Erhalt unserer Umwelt, Natur und Artenvielfalt
- Erhalt der Bodenfruchtbarkeit
- Weitgehend geschlossene Nährstoffkreisläufe
- Artgemäße Haltung und Fütterung der Tiere
- Schonender Umgang mit Energie- und Rohstoffvorräten
- Verzicht auf Gentechnik, Pestizide und chemisch-synthetische Düngemittel
Biosiegel und Bezeichnungen vereinfachen die Identifizierung
Nur Produkte, die mindestens die EG-Öko-Verordnung erfüllen, dürfen die Begriffe Bio-, Öko-, biologisch, ökologisch, kontrolliert ökologisch, kontrolliert biologisch, biologischer Landbau, ökologischer Landbau, biologisch-dynamisch und biologisch-organisch verwenden. An der Kennzeichnung des Ökologischen Agrarwirtschaft-EWG-Kontrollsystems. Das kann die Angabe der Nummer (z.B.: DE-034-Öko-Kontrollstelle) und/oder der Name der prüfenden Öko-Kontrollstelle sein. Am Bio-Siegel und/oder den Namen und das Logo des Bio-Anbauverbands.
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